Gemeindeüberfreifende Trägerschaft GüT
Die Gemeindeübergreifende Trägerschaft von Kindertagesstätten (GüT) übernimmt die rechtliche, administrative und organisatorische Trägerschaft für 14 Kindertagesstätten von 11 Kirchengemeinden im Evangelischen Dekanat Groß-Gerau Rüsselsheim. Mit dieser Trägerschaft sichert die GüT den laufenden Betrieb und entlastet die Kirchenvorstände. Damit ist die GüT auch der zentrale Arbeitgeber der dem Dekanat Groß-Gerau/Rüsselsheim angeschlossenen Kindertageseinrichtungen. Konkret bedeutet das auch, dass die GüT gut qualifiziertes Personal gewinnt.
Die konzeptionelle und Religionspädagogische Arbeit mit Kindern und Erzieherinnen liegt nach wie vor bei den Kirchengemeinden, unterstützt von der GüT. Am pädagogischen Konzept beteiligt sich die GüT, und sie unterstützt es. Ebenso beteiligt sich die GüT an den örtlichen Kita-Ausschüssen, die wie bisher von den Gemeinden eingerichtet werden. Über ihre Kirchenvorstände sind die Gemeinden weiterhin an der Personalauswahl beteiligt. Große Baumaßnahmen entscheiden und finanzieren die Gemeinden nach wie vor selbst, denn sie bleiben Eigentümerinnen ihrer Kitas.
Für die laufenden Kosten, der sogenannten Kleinen Bauunterhaltung, ist die GüT zuständig. Sie kümmert sich um die Personalführung, um die Fach- und Dienstaufsicht sowie um die Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung. Im Kern geht es darum, dass die GüT die Gemeinden von umfangreichen Verwaltungsaufgaben entlastet. Dazu gehören das ganze Finanzwesen mit Haushaltsplanungen und Kita-Beiträgen. Die Mitarbeiterinnen der GüT verhandeln mit den Kommunen, arbeiten mit dem Jugendamt zusammen, beantragen Landeszuweisungen und kümmern sich um Versicherungen.
Steuerung und Aufsicht der Dekanatsträgerschaft liegen beim Dekanatssynodalvorstand. Um diesen zu entlasten, wird ein Trägervorstand gebildet, der die Aufgaben des Dekanatssynodalvorstandes in Bezug auf die Dekanatsträgerschaft wahrnimmt. Die beteiligten Kirchengemeinden bilden eine Mitgliederversammlung. Gemeinsam mit der Fachberatung sichert die Mitgliederversammlung die Qualität der pädagogischen und religionspädagogischen Arbeit in den Kitas. Optional können die Elternvertreter der einzelnen Kita´s einen Dekanats-Elternbeirat gründen.